Flohmarkt im Tierheim: Samstag, 18. September von 14 - 18 Uhr - Ausstellung Schlierilei und Miaulina  >

Spuren hinterlassen - Vorsorge treffen für unsere Nächsten

„Vorsorge treffen", dieses Thema beschäftigt viele Menschen. Ob Vorsorge für die Gesundheit, für die Rente, für das Alter..... Viele Menschen treibt auch die Frage um, was mit dem geliebten eigenen Tier passiert, wenn man nicht mehr für es sorgen kann.

Eine ganze Reihe von Menschen haben inzwischen Vollmachten bei unserem Tierschutzverein hinterlegt, dass wir das Tier übernehmen und uns um es kümmern sollen. Und das ist gut so. Denn in der Praxis müssen wir immer die Erfahrung machen, dass die Erben zwar das Haus oder das Vermögen erben wollen, aber nicht das geliebte Tier.

Unsere Realität

Immer wieder kommt es vor, dass wir angerufen werden:

  • „Meine Tante ist gestorben, holen Sie sofort die Katze ab!"
  • „Meine Mutter ist gestorben, ich bringe Ihnen ihren Hund!"

Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir die Tiere aufnehmen und ihnen helfen. Aber es macht uns oft auch traurig und manchmal auch zornig, wenn wir erleben müssen, dass die Erben zwar alles haben wollen, nur nicht das Tier, für das uns dann eine „großzügige" Spende von € 50.- in die Hand gedrückt wird.

Können Tiere erben?

Tiere können in Deutschland nicht erben, doch man kann mit einer testamentarischen Auflage oder einem Vermächtnis zugunsten einer natürlichen Person oder auch des Tierschutzvereins sicherstellen, dass das geliebte Tier sicher weiterversorgt wird.

Spuren hinterlassen

Viele Tierfreunde haben ihre Spuren hinterlassen, in unserem Tierheim am Kramerhang. Wir hätten keine einzige Baumaßnahme verwirklichen können, wenn wir nicht einige Erbschaften und Vermächtnisse von Tierfreunden erhalten hätten.

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Diese Menschen haben bewusst den Tierschutzverein in ihrem Testament bedacht. An unserem „Dankeschön-Baum" im Katzen- und Kleintierhaus, in unserem Hundehaus steht ihr Name für alle Zeiten dafür, dass diese Menschen, über ihren Tod hinaus, ein Zeichen für ihre Tierliebe gesetzt haben.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass alle Zuwendungen an den Tierschutzverein von der Erbschaftssteuer befreit sind, da wir als gemeinnützig und besonders förderungswürdig vom Finanzamt anerkannt sind. Jeder Cent kommt also ungeschmälert den Tieren zugute.

Zitat

"Ein Tier zu retten, verändert nicht die Welt.
Aber für dieses eine Tier verändert
sich seine ganze Welt."

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„Wen Tierleid nicht rührt, den rührt
auch Menschenleid nicht“.
Gisela Gräfin Solms-Wildenfels

Bitte helfen Sie unseren Tieren!

Wir bitten um jede noch so kleine Spende.

Bankverbindung:
Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen
BLZ 703 500 00
Konto-Nr. 46 003

Eine große Hilfe sind auch Tier-Patenschaften.

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