Gassi gehen mit unseren Hunden
Liebe Tierfreundin, lieber Tierfreund,
Bewegung an der frischen Luft ist gesund, das wissen wir alle.
Menschen, die regelmäßig spazieren gehen, stärken ihr Immunsystem, sind fit, haben eine verbesserte Muskulatur und beugen Herz- und Kreislauferkrankungen vor.
Soviel zu den Tatsachen.
Oft nehmen wir uns vor jetzt endlich etwas für unsere Gesundheit zu tun. Oft bleibt der gute Vorsatz im Ansatz stecken. Gründe dafür gibt es viele: Das Fitnessstudio ist zu teuer, Sport alleine ist langweilig, Spazieren gehen ohne Begleitung macht keinen Spaß. Nun ist Schluss mit den Ausflüchten.
Unser Tierheim hat die richtige Motivationshilfe. Bei uns warten immer einige vierbeinige Fitnesspartner auf passende Zweibeiner. Unsere Hunde suchen Spaziergänger für gemeinsame Ausflüge.
Wichtigste Voraussetzung: gut zu Fuß und Spaß am Umgang mit Hunden.
Interessiert?
Unsere Vierbeiner warten täglich, von 08.30 bis 11.00 und von 13.30 bis 16.30
Und so funktioniert es:
Sie wollen mit einem unserer Hunde aus dem Tierheim einen Spaziergang unternehmen.
Hierfür gibt es einige Regeln, die Sie beachten müssen.

GRUNDSÄTZLICHES
Bitte behandeln sie unsere Hunde liebe- und verständnisvoll.
Ständige Erziehungsversuche (durch verschiedene Personen), Zerren an der Leine und "Kasernenton" schaden den Tieren und nehmen diesen und Ihnen die Freude am Gassigehen.
Interessenten unter 16 Jahren benötigen einen Erziehungsberechtigten, der sie begleitet.
Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren benötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Die Spielregeln für einen Spaziergang
- Der Hund darf auf keinen Fall, selbständig aus dem Zwinger genommen oder zurückgesetzt werden.
- Der Hund darf niemals von der Leine gelassen werden, auch nicht auf dem Tierheimgelände.
- Der Hund darf nicht gefüttert werden.
- Der Hund darf nur im Umkreis des Tierheims spazieren geführt werden.
- Die Mitnahme im PKW bedarf der Erlaubnis und ist nicht versichert.
- Das Aufsuchen von Lokalen mit dem Hund ist verboten.
- Das Überschreiten von Bahngleisen und befahrenen Straßen ist nur an offiziellen Übergängen erlaubt.
- Der Kontakt mit fremden Personen und Hunden ist zu vermeiden.
- Der Hund wird nicht von Kindern unter 16 Jahren geführt, auch nicht, wenn ein Erwachsener dabei ist.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Auffälligkeiten (Verhalten, Gesundheitszustand, Durchfall, ...) des Hundes sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden.
- Beißunfälle werden sofort gemeldet.
- Die Hundehaufen werden eingesammelt - jeder Job hat seine Schattenseiten.
- Den Anweisungen des Pflegepersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Solange sich der Gassigeher an die Spielregeln hält, hat er einen Versicherungsschutz. Begleitpersonen gehen auf eigene Gefahr mit. Wer gegen die Spielregeln verstößt, verliert umgehend die Erlaubnis zum Gassigehen.
Für unsere Hunde ist die Zeit, in der sie spazieren gehen dürfen, die wichtigste des Tages. Endlich Abwechslung, Neues entdecken, schnüffeln, spielen und sich bewegen. Das ist für Hunde unglaublich wichtig. Gassigehen mit Tierheimhunden ist nicht nur gut für die Gesundheit des Menschen, sondern auch für den Hund an der Seite des Menschen.
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